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Neue gesetzl. Bestimmung zum Friedfischbesatz !

Aufgrund. §13 Abs.2 AVBayFiG muss die Friedfisch Sperre auf vier Wochen angehoben werden. Betroffen sind die Weiher um die Fischerhütte.

Hainzinger Weiher, Hüttenweiher, Niedermeier Weiher, Petri Weiher und Frechmühler Weiher.